Hochschulverein Mentor e. V.
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Definition juristisches Mitglied

Juristisches Mitglied ist ein Begriff aus der Rechtspflege für eine Organisation (Unternehmen) oder Vermögensmasse (Stiftung), die durch die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit erhalten hat und keine natürliche Person ist.

Bei einer juristischen Person unterscheidet man zwischen solchen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften) und solchen des öffentlichen Rechts, den so genannten Körperschaften (z. B. Gemeinden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten).

Juristische Personen des Privatrechts entstehen durch Eintragung in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister). Durch Löschung aus diesen Registern enden diese juristischen Personen.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen und enden z. B. durch ein Gesetz.

Juristische Personen sind - wie alle Bürger - Träger von Rechten und Pflichten, geschäftsfähig und können Kläger oder Beklagte in Gerichtsprozessen sein. Um handeln zu können, bedienen sich juristische Personen sog. Organe.

Quelle: https://mentor-zwickau.de/beitrag/Definition_juristisches_Mitglied

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